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E. Stoffels bringt Bürgeranliegen zur Sprache
Recht auf eine korrekte Antwort
Bürger XY moniert: „ich habe im Rahmen einer offiziellen Befragung meine Bemerkungen bei der Gemeinde abgegeben. Nun hätte ich gerne eine korrekte Antwort, aus der ich ersehen kann, ob und inwieweit die Gemeinde meine Argumente berücksichtigt hat oder nicht.“ Mit dieser Klage steht Bürger XY nicht allein da, denn es kommt vor, dass die Gemeinde ihn zwar in Kenntnis setzt, dass sie in einer Akte entschieden hat, ihn aber nicht über die Begründung ihrer Entscheidung in Kenntnis setzt. E. Stoffels machte sich das Anliegen der betroffenen Bürger zu eigen und fragte den Minister für Raumordung und Urbanismus um Klärung. Der Minister war denn auch klar: eine solche Verhaltensweise entspricht nicht dem Gesetz und auch nicht der Haltung des Staatsrats. Jeder Bürger hat das Recht auf eine Begründung, warum eine Behörde so oder anders entschieden hat.
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