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Bau- und Parzellierungsgenehmigungen
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E. Stoffels befragt wallonischen Minister für Raumordnung
Wie knapp ist das Bauland?

In seinen Kontakten mit den Bürgern wird dem ostbelgischen Regionalabgeordneten regelmäßig ein Thema auf den Tisch gelegt : wer von seinen Eltern her kein Baugrundstück mitbekommt, hat es oft schwer, überhaupt eine Parzellen zu finden, auf der er sein Projekt verwirklichen kann. Der Grund : knappes Bauland. Dem steht nun eine Studie der CPDT, der UCL und des wallonischen Statistikamtes gegenüber, aus der hervor geht, dass in zahlreichen Gemeinden bis zu 45 % der in einer Bauzone gelegenen Flächen nicht bebaut sind. In anderen Studien wird ausgesagt, dass diese Flächen sich je nach Gemeinde auf 25 bis 45 % belaufen. Also doch keine Knappheit an Bauland ? Stoffels : „Selbst wenn Bauland vorhanden ist, heißt dies noch nicht, dass dieses für Baukandidaten zur Verfügung steht. Sehr viele Besitzer halten sich punkto Verkauf zurück.“

Der Minister Henry (Ecolo) Seiht fünf Gründe, die das Phänomen erklären können : das Bauland ist noch nicht ausgerüstet mit Strom und Wasser, es liegt in bedenklichen Zonen wie z.B. in einem Überschwemmungsgebiet, es ist aufgrund seiner Lage und seiner Form nicht erschließbar, es liegt in für den Bauherrn in wenig attraktiven Zonen, es <wird nicht zum Verkauf angeboten. Fakt ist auf jeden Fall, dass weniger Bauland angeboten wird, als in den Sektorenplänen vorgesehen. Wenn der Preis für Bauland hoch bleibt, haben viele Besitzer kaum Neigung, dieses zu verkaufen.

Der Minister sieht die Gemeinden, insbesondere die ländlichen Gemeinden, in der Pflicht. Er betont, dass diese über Instrumente verfügen, einerseits vorhandenes Bauland auf den Markt zu bringen, und andererseits eine ausreichende Verdichtung der Ortskerne zu gewährleisten, was sich positiv auf die Infrastrukturkosten (Länge von Leitungen, Wegen, Dienstwegen ...) auswirkt. Seiner Ansicht nach bietet Artikel 160 des Gesetzbuches für Raumordnung den Gemeinden die Möglichkeit, unbebaute Bauparzellen innerhalb von Erschließungen oder innerhalb der Bauzonen zu besteuern – betont jedoch, dass dies keine Verpflichtung darstellt. „Unbebautes Bauland zu besteuern, um es für den Markt verfügbar zu machen, ist eher – so Stoffels – eine theoretische Lösung, die wenig praxistauglich ist. Das käme einer schleichenden Enteignung von Eigentum gleich. Ich glaube nicht, dass die Gemeinden da mitspielen. Ich sehe das Ameler Modell als vielversprechender an : die Gemeinde kauft, parzelliert, investiert und verkauft zum Selbstkostenpreis. Langfristig angelegt könnte das ein leitfaden für die Erschließung von Bauerwartungszonen sein.“

   
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