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Stoffels : „Auch die öffentlichen Arbeitgeber sind von der Frage betroffen“
Arbeiter oder Angestellte?

Die Sozialpartner konnten sich nicht einigen über die Frage der Gewerkschaften, für Arbeitnehmer ein einziges Statut einzuführen.  Insbesondere die FGTB wirbt für ein einheitliches Statut aller Arbeitnehmer,  vorausgesetzt dieses führt zu einer besseren Absicherung aller. E. Stoffels befragte den zuständigen Regionalminister, wie die Haltung der wallonischen Region zu dieser Frage ist. Immerhin sind die Region und die von ihr abhängigen Satelliten bedeutende Arbeitgeber.

Der zuständige Minister  bejahte, dass die Fragestellung auch die öffentliche Hand betrifft,  auch wenn sie nicht direkt zuständig ist, das Statut der Arbeitnehmer zu regeln. In der Region wird auf das Staut als Angestellter oder Arbeiter (für hauptsächlich manuelle Tätigkeiten) zurückgegriffen, um Personen unter Vertrag zu nehmen, die nicht zu Beamten ernannt werden können. Aktuell gibt es für die etwa 10.000 unter Vertrag genommenen Personen in der Region 2.269 Arbeiter unter Vollzeit- oder Teilzeitvertrag.

Im Rahmen ihrer Zuständigkeiten habe die Region versucht, das Finanzstatut der Arbeiter an das der Angestellten  anzugleichen. So gebe es  keinen Unterschied zwischen beiden bzgl. der Bezahlung (Gehaltsbaremen, Jahresendprämie, Urlaubsgeld, verschiedene Zuwendungen). Ferner erhalten die Arbeiter – so der Minister – seit dem 1. Februar 2006 im Krankheitsfall von weniger als 14 Tagen  Lohnfortzahlung ab dem 1. Tag der Krankheit. Es gibt also keinen Karenztag mehr, wie er im Gesetz (Artikel 52) vom 3. Juli 1978 eingetragen ist.  Der hauptsächliche Unterschied zwischen beiden Statuten bestehe folglich in der Dauer der Kündigungsfrist und in der Verantwortung des Arbeitgebers im Fall von Krankheit des Arbeitnehmers. Diese Regelungen lägen aber nicht in der Zuständigkeit der Regionen und Gemeinschaften.

   
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