Investitionsbeihilfen mehr an Beschäftigungskriterien koppeln
E. Stoffels interpelliert Wirtschaftsminister Marcourt (PS) zu brisanter Frage
Seit Jahrzehnten koppelt die wallonische Region die Vergabe und die Höhe von Investitionsbeihilfen und steuerlichen Vorteilen an Betriebe (Grossbetriebe, KMU …) an verschiedene Kriterien, so etwa bzgl. der Umwelt oder der Beschäftigungslage im Unternehmen. Allerdings fällt aufmerksamen Beobachtern auf, dass unter den Unternehmen, die auf der einen Seite die Hand aufhalten, auch welche sind, die auf der anderen Seite nicht zögern, Mitarbeiter zu entlassen, um die Gewinne der Aktionäre zu steigern. Hin und wieder hört man die Aussage, der Zweck eines Unternehmens sei nicht, Arbeit zu schaffen, sondern Gewinne zu erwirtschaften.
„Ich habe nichts dagegen – so der Regionalabgeordnete – dass Unternehmen Gewinne machen, doch bin ich der Meinung, dass diese korrekt verteilt werden müssen. Dies geschieht in der Praxis durch die Zahlung angemessener Löhne an die Mitarbeiter und setzt voraus, dass diese nicht beliebig gefeuert werden, weil es Managern beliebt, mehr Dividenden an die Aktionäre auszuschütten. Ich setze folglich auch auf die soziale Verantwortung der Unternehmen und möchte, dass die öffentliche Hand sich vorbehält, Unternehmen zu fördern, wenn diese Arbeitsplätze schaffen, und solche zu sanktionieren, die nur aus Gründen der Gewinnmaximierung Arbeitsplätze vernichten.“
Das Beispiel Carrefour belegt eindeutig, dass die öffentliche Hand mit der Vergabe von Vorteilen an Unternehmen umsichtig vorgehen muss. Den Unternehmen zu helfen, ist richtig. Wenn aber 21 Filialen geschlossen und 1.672 Arbeitnehmer gekündigt werden und das Unternehmen laut Presseverlautbarung beim Staat gleichzeitig mit 85 Millionen Euro in der Kreide steht, dann sind die Erklärungen des Managements bzgl. der angeführten Gründe (einseitig wurde die Lohnhöhe als Grund für das schlechte Ergebnis angeführt, d.h. am Ende sind die Arbeitnehmer auch noch selber schuld, dass sie ihren Arbeitsplatz verlieren) an Zynismus nicht mehr zu überbieten. Einen solchen Zynismus muss niemand sich bieten lassen.
Minister Marcourt führte aus, dass es insgesamt 12 Arten von Beihilfen gibt. Davon beziehen 2 sich direkt auf die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen. Es handelt sich dabei um die Investitions- und die Beschäftigungsbeihilfen. Diese beiden werden mit 174 Millionen (82%) Euro auf 212 Millionen insgesamt gefördert. Die Hilfen, die an Kriterien im Bereich Umwelt, Energieeinsparung, alternative Mobilität gekoppelt sind, machen 30 Millionen oder 15 % aus. Letztere sind nicht an den Beschäftigungskriterien orientiert, was aber nicht bedeutet – so der Minister – dass dieses Kriterium nicht auch dort eine Rolle spielen soll. Er wolle der Regierung entsprechende Erlasse vorschlagen – so Marcourt.
Wenn es um die Rückforderung der Beihilfen geht (in den Fällen, wo die Unternehmen die Kriterien nicht oder nicht mehr respektieren), teilte der Minister mit, dass in der vergangenen Legislatur 440 Prozeduren in die Wege geleitet wurden. Auch wolle er die Kooperation mit der föderalen Regierung intensivieren, was bereits damit begonnen habe, dass die Investitionsbeihilfen inzwischen steuerfrei vergeben werden.